Häufig gestellte Fragen
- Wo erhalte ich Informationen und Beratung zu ambulanten Pflegeleistungen?
- Wer gilt als pflegebedürftig gemäß § 14 des Sozialgesetzbuches XI?
- Welche Pflegestufen gibt es?
- Wie beantrage ich eine Pflegestufe?
- Was macht der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK)?
- Wie kann ich mich auf die Begutachtung vorbereiten?
- Was ist ein Pflegetagebuch?
- Wie lange dauert es, bis ich die Entscheidung der Pflegekasse erhalte?
- Muss ich die Entscheidung der Pflegekasse über meinen Antrag akzeptieren?
- Kann ich ambulante Pflege auch in Anspruch nehmen, wenn ich keine Pflegestufe habe?
- Was versteht man unter einer Sachleistung?
- Was versteht man unter Pflegegeld?
- Was versteht man unter einer Kombinationsleistung?
- Meine Einkünfte reichen nicht aus, um die Restkosten für meine ambulante Pflege zu bezahlen. Was kann ich tun?
- Was versteht man unter Behandlungspflege?
- Was versteht man unter Verhinderungspflege?
- Was versteht man unter häuslicher Krankenpflege?
- Kann ich auch Hilfe im Haushalt erhalten?
- Wie bekomme ich Pflegehilfsmittel wie zum Beispiel ein Pflegebett?
- Meine Wohnung müsste umgebaut werden. Kann ich dafür finanzielle Hilfe bekommen?
- Können meine Anhörigen einen Pflegekurs erhalten?
- Was ist ein Hausnotruf und wie funktioniert er?
- Ich kann mir mein Mittagessen nicht mehr selbst zubereiten, möchte aber eine warme Mahlzeit haben. Wie funktioniert das mit dem Menüservice?
- Ich möchte Freunde besuchen, bin aber nicht mehr mobil genug. Können Sie mir helfen?
- Ich möchte hin und wieder einen Spaziergang machen, kann aber nicht mehr alleine aus dem Haus gehen. Gibt es eine Möglichkeit, Hilfe zu erhalten?

